Riester Rente
Für den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie für Beamte empfiehlt es sich von den Vorteilen der Riester Förderung Gebrauch zu machen.
Kinderreiche Familien werden besonders begünstigt, da sich der Staat für jedes Kind mit 185 Euro beteiligt, bei Geburt des Kindes ab dem 01.01.2008 sogar mit 300 Euro jährlicher Zulage. Darüber hinaus können die Beiträge im begrenzten Rahmen über die Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Im Vergleich zur Rürup Rente kann mit Vollendung des 62. Lebensjahres über bis zu 30 % des angesparten Kapitals verfügt werden.