Riester Rente

Für den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie für Beamte empfiehlt es sich von den Vorteilen der Riester För­der­ung Gebrauch zu machen.

Kinderreiche Familien werden besonders begünstigt, da sich der Staat für jedes Kind mit 185 Euro beteiligt, bei Geburt des Kindes ab dem 01.01.2008 sogar mit 300 Euro jährlicher Zulage. Darüber hinaus kön­nen die Beiträge im begrenzten Rahmen über die Son­der­aus­gaben steuerlich geltend gemacht werden.

Im Vergleich zur Rürup Rente kann mit Vollendung des 62. Le­bens­jahres über bis zu 30 % des angesparten Kapitals verfügt werden.