Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit dem 01.01.2005 immer mehr in den Vordergrund gerückt. Dem ArbeitÂgeber als auch dem ArbeitÂnehmer bieten die verschiedenen DurchÂfühÂrungsÂwege erÂhebliche SteuerÂvorteile, sowie eine gute Rendite bei der richtigen Auswahl des Produktes.
So ist es z.B. seit dem o.g. Zeitpunkt möglich ihre DirektÂverÂsichÂerung / Pensionskasse um max. 248 Euro (insgesamt 398 Euro) mtl. aufzustocken. (Stand 2016)
Für Geschäftsführer und Gesellschafter, sowie leiÂtende AnÂgeÂstellÂte, bieÂtet die Unterstützungskasse eine nahezu unÂbeÂgrenzÂte MögÂlichÂkeit einer arbeitgeber - oder arÂbeitÂnehmerÂfinanzierten bAV.
Ein sehr gutes Instrument um Anreize für den Arbeitnehmer zu schafÂfen und sein EnÂgageÂment zu förÂdern ist das ArbeitsÂzeitÂkonto. Die steuer- und soÂzialÂversicherungsÂfreie UmÂwandlung von z.B. ÃœberÂstunden, Sonderzahlung bzw. Urlaubsgeld oder TanÂtiemen auf ein flexibles Arbeitszeitkonto, erlaubt es dem MitÂarÂbeiÂter beliebige Beträge für seinen vorzeitigen Ruhestand anzusparen.
Mit der Auswahl der richtigen bAV steigert der UnterÂnehmer seiÂne soziale Kompetenz, sowie das Image seiÂnes UnÂterÂnehÂmens und fördert gleichÂzeitig die BinÂdung des Arbeitnehmers an die Firma.