Geschäftsführer Vorsorge

Ziel eines jeden Unternehmers ist es, die Alters­ver­sor­gung so auf­zu­bauen, daß die Lücke zwischen Aktiv- und Ruhe­stands­bezügen möglichst gering aus­fällt.

Maßstab für die Angemessenheit einer betrieb­lichen Alters­versorgung ist die 75 % Regel, d.h. in der Summe dürfen die Ver­sorgungs­bezüge, unter Be­rück­sich­ti­gung be­stehen­der Verträge inklusive gesetzlicher Rentenversicherung, nicht höher sein als 75 % des Aktiv-Lohns.

Der empfohlene Durchführungsweg sollte auf die indi­viduelle Si­tuation und Zielsetzung des Ge­schäfts­führers an­ge­passt sein.

Laut Statistik sind aber 80 % aller Pensionszusagen nicht aus­reichend rückgedeckt!

Wurden Sie bereits über alternative Möglichkeiten, wie z.B. der nicht-ak­tivierungs­pflichtigen Unterstützungskasse infor­miert?

Haben Sie schon einmal über die Auslagerung ihrer Pen­sions­zusage (bilanzierungs-pflichtig) nachgedacht?

Für solche und ähnliche Fragen sowie für Gutachten jeg­licher Art steht das Finanzteam Ihnen gerne zur Verfügung.