Geschäftsführer Vorsorge
Ziel eines jeden Unternehmers ist es, die AltersÂverÂsorÂgung so aufÂzuÂbauen, daß die Lücke zwischen Aktiv- und RuheÂstandsÂbezügen möglichst gering ausÂfällt.
Maßstab für die Angemessenheit einer betriebÂlichen AltersÂversorgung ist die 75 % Regel, d.h. in der Summe dürfen die VerÂsorgungsÂbezüge, unter BeÂrückÂsichÂtiÂgung beÂstehenÂder Verträge inklusive gesetzlicher Rentenversicherung, nicht höher sein als 75 % des Aktiv-Lohns.
Der empfohlene Durchführungsweg sollte auf die indiÂviduelle SiÂtuation und Zielsetzung des GeÂschäftsÂführers anÂgeÂpasst sein.
Laut Statistik sind aber 80 % aller Pensionszusagen nicht ausÂreichend rückgedeckt!
Wurden Sie bereits über alternative Möglichkeiten, wie z.B. der nicht-akÂtivierungsÂpflichtigen Unterstützungskasse inforÂmiert?
Haben Sie schon einmal über die Auslagerung ihrer PenÂsionsÂzusage (bilanzierungs-pflichtig) nachgedacht?
Für solche und ähnliche Fragen sowie für Gutachten jegÂlicher Art steht das Finanzteam Ihnen gerne zur Verfügung.