Private Rentenversicherung
Spätestens nach der Einführung des AlterseinkünftegesetÂzes am 01.01.2005 ist jedem Bürger bewusst geworden, dass die geÂsetzÂliche Rentenversicherung nicht mehr die alleinige BaÂsis der Altersvorsorge sein kann.
Das seit dem angewendete Halb-Einkünfte Verfahren bei der Besteuerung der Kapitalauszahlung stempelte die klasÂsische private Lebensversicherung zum Auslaufsmodell.
Dem gegenüber steht die Verbesserung der Besteuerung, so brauchen zukünftig ab dem Renteneintrittsalter (> 65 J.) nur noch 18 % statt wie bisher 27 % der monatlichen Rente versteuert werden
Ein weiteres Plus ist die nach wie vor geltende Steuerfreiheit in der Ansparphase. Kombiniert mit einem renditestarken ProÂduktÂpartner lohnt es sich auch weiterhin auf diesem Weg Kapital aufzubauen.