Private Rentenversicherung

Steuerliche Rahmenbedingungen der Altersvorsorge

Spätestens nach der Einführung des Alterseinkünftegesetzes am 01.01.2005 ist jedem Bürger bewusst geworden, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr die alleinige Basis der Altersvorsorge sein kann.

Das seitdem angewendete Halb-Einkünfte-Verfahren bei der Besteuerung der Kapitalauszahlung stempelte die klassische private Lebensversicherung zum Auslaufmodell.

Dem gegenüber steht die Verbesserung der Besteuerung: So brauchen zukünftig ab dem Renteneintrittsalter (> 65 Jahre) nur noch 18 % statt wie bisher 27 % der monatlichen Rente versteuert zu werden.

Ein weiteres Plus ist die nach wie vor geltende Steuerfreiheit in der Ansparphase. Kombiniert mit einem renditestarken Produktpartner lohnt es sich auch weiterhin, auf diesem Weg Kapital aufzubauen.