Geschäftsführer Vorsorge

Geschäftsführer Vorsorge

Ziel eines jeden Unternehmers ist es, die Altersversorgung so aufzubauen, dass die Lücke zwischen Aktiv- und Ruhestandsbezügen möglichst gering ausfällt.

Maßstab für die Angemessenheit einer betrieblichen Altersversorgung ist die 75 %-Regel, d. h. in der Summe dürfen die Versorgungsbezüge – unter Berücksichtigung bestehender Verträge inklusive gesetzlicher Rentenversicherung – nicht höher sein als 75 % des Aktivlohns.

Der empfohlene Durchführungsweg sollte auf die individuelle Situation und Zielsetzung des Geschäftsführers angepasst sein.

Laut Statistik sind aber 80 % aller Pensionszusagen nicht ausreichend rückgedeckt!

Wurden Sie bereits über alternative Möglichkeiten, wie z. B. der nicht-aktivierungspflichtigen Unterstützungskasse, informiert?

Haben Sie schon einmal über die Auslagerung Ihrer Pensionszusage (bilanzierungspflichtig) nachgedacht?

Für solche und ähnliche Fragen sowie für Gutachten jeglicher Art steht das Finanzteam Ihnen gerne zur Verfügung.