Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit dem 01.01.2005 immer mehr in den Vordergrund gerückt. Dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer bieten die verschiedenen Durchführungswege erhebliche Steuervorteile sowie eine gute Rendite bei der richtigen Auswahl des Produktes.
So ist es z. B. seit dem o. g. Zeitpunkt möglich, Ihre Direktversicherung / Pensionskasse um max. 248 Euro (insgesamt 398 Euro) monatlich aufzustocken. (Stand 2016)
Für Geschäftsführer und Gesellschafter sowie leitende Angestellte bietet die Unterstützungskasse eine nahezu unbegrenzte Möglichkeit einer arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierten bAV.
Ein sehr gutes Instrument, um Anreize für den Arbeitnehmer zu schaffen und sein Engagement zu fördern, ist das Arbeitszeitkonto. Die steuer- und sozialversicherungsfreie Umwandlung von z. B. Überstunden, Sonderzahlungen bzw. Urlaubsgeld oder Tantiemen auf ein flexibles Arbeitszeitkonto erlaubt es dem Mitarbeiter, beliebige Beträge für seinen vorzeitigen Ruhestand anzusparen.
Mit der Auswahl der richtigen bAV steigert der Unternehmer seine soziale Kompetenz sowie das Image seines Unternehmens und fördert gleichzeitig die Bindung des Arbeitnehmers an die Firma.