Private Rentenversicherung

Spätestens nach der Einführung des Alterseinkünftegeset­zes am 01.01.2005 ist jedem Bürger bewusst geworden, dass die ge­setz­liche Rentenversicherung nicht mehr die alleinige Ba­sis der Altersvorsorge sein kann.

Das seit dem angewendete Halb-Einkünfte Verfahren bei der Besteuerung der Kapitalauszahlung stempelte die klas­sische private Lebensversicherung zum Auslaufsmodell.

Dem gegenüber steht die Verbesserung der Besteuerung, so brauchen zukünftig ab dem Renteneintrittsalter (> 65 J.) nur noch 18 % statt wie bisher 27 % der monatlichen Rente versteuert werden

Ein weiteres Plus ist die nach wie vor geltende Steuerfreiheit in der Ansparphase. Kombiniert mit einem renditestarken Pro­dukt­partner lohnt es sich auch weiterhin auf diesem Weg Kapital aufzubauen.