Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit dem 01.01.2005 immer mehr in den Vordergrund gerückt. Dem Arbeit­geber als auch dem Arbeit­nehmer bieten die verschiedenen Durch­füh­rungs­wege er­hebliche Steuer­vorteile, sowie eine gute Rendite bei der richtigen Auswahl des Produktes.

So ist es z.B. seit dem o.g. Zeitpunkt möglich ihre Direkt­ver­sich­erung / Pensionskasse um max. 248 Euro (insgesamt 398 Euro) mtl. aufzustocken. (Stand 2016)

Für Geschäftsführer und Gesellschafter, sowie lei­tende An­ge­stell­te, bie­tet die Unterstützungskasse eine nahezu un­be­grenz­te Mög­lich­keit einer arbeitgeber - oder ar­beit­nehmer­finanzierten bAV.

Ein sehr gutes Instrument um Anreize für den Arbeitnehmer zu schaf­fen und sein En­gage­ment zu för­dern ist das Arbeits­zeit­konto. Die steuer- und so­zial­versicherungs­freie Um­wandlung von z.B. Über­stunden, Sonderzahlung bzw. Urlaubsgeld oder Tan­tiemen auf ein flexibles Arbeitszeitkonto, erlaubt es dem Mit­ar­bei­ter beliebige Beträge für seinen vorzeitigen Ruhestand anzusparen.

Mit der Auswahl der richtigen bAV steigert der Unter­nehmer sei­ne soziale Kompetenz, sowie das Image sei­nes Un­ter­neh­mens und fördert gleich­zeitig die Bin­dung des Arbeitnehmers an die Firma.